Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Eil-Anträge abgelehnt: Arbeitsschutzkontrollgesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft

30. Dezember 2020

Hamburg, 30. Dezember 2020

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Das Arbeitsschutzkontrollgesetz kann nun wie geplant und ohne Verzug ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten. Davon werden zehntausende Beschäftigte in der deutschen Fleischbranche direkt profitieren und darauf haben sich die meisten Unternehmen der Branche längst vorbereitet.“ So hat der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Guido Zeitler die Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts von elf Eil-Anträgen gegen das Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes kommentiert.

Die Fleischlobby und unverbesserliche Arbeitgeber der Branche hätten in den vergangenen Monaten alles dafür getan, das Arbeitsschutzkontrollgesetz zu verhindern. Entsprechende Klagen gegen das neue Gesetz seien daher keine Überraschung, so Zeitler.

„Das Arbeitsschutzkontrollgesetz ist ein Meilenstein und setzt den Grundstein für eine Neuordnung der Fleischbranche ohne Ausbeutung. Die Arbeitgeber sind nun aufgefordert, den zweiten Schritt auf dem Weg zu einer guten Zukunft für ihre Branche zu gehen und die Arbeitsbedingungen mit Tarifverträgen neu und fair zu regeln.“

 

Hintergrund:  

Die Gewerkschaft NGG hat die Unternehmen der Fleischindustrie zuletzt Mitte Dezember 2020 zu Tarifverhandlungen aufgefordert (Siehe hier online). Die entsprechenden Schreiben blieben bislang unbeantwortet.

Informationen zum Arbeitsschutzkontrollgesetz: Siehe hier online

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