Bundestag hat „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ für die Fleischwirtschaft verabschiedet Zeitler: „Jetzt besteht die Chance, eine ganze Branche neu zu ordnen“

16. Dezember 2020

Berlin, 16. Dezember 2020

Als „historischen Meilenstein“ für die Fleischwirtschaft hat Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), den heutigen Beschluss des Bundestages bezeichnet, mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz Werkverträge in der Fleischwirtschaft grundsätzlich zu verbieten und Leiharbeit weitestgehend zu untersagen. „Jetzt besteht die Chance, die Branche neu zu ordnen.“

Die Gewerkschaft NGG habe seit vielen Jahren dafür gekämpft, dass insbesondere der Missbrauch von Werkverträgen mit einem unkontrollierbaren System von Subunternehmen und die damit verbundene gnadenlose Ausbeutung von Menschen insbesondere aus Südosteuropa, die überdies auch noch menschenunwürdig wohnen mussten, beendet wird.

„Nun müssen die Arbeitgeber Verantwortung für die direkt bei ihnen beschäftigten Menschen übernehmen. Das ist ein historischer Meilenstein, der die Chance bietet, eine ganze Branche neu zu ordnen“, so der NGG-Vorsitzende

Die sei aber nur der erste Schritt hin zu geregelten Verhältnissen und einem besseren Image der Branche. Der zweite könne nur sein, dass die Arbeitgeber Tarifverträge mit der NGG abschließen, um die Arbeitsbedingungen und Löhne der Menschen in der Fleischwirtschaft zu verbessern und einheitlich zu regeln. „Zu Verhandlungen für einen bundesweiten Tarifvertrag haben wir die Arbeitgeber bereits aufgefordert. Nur so werden gleiche Spielregeln für alle gelten können. Diese Chance sollten sie nicht vergeben“, sagte Zeitler.

Das beste Gesetz tauge allerdings nur etwas, wenn es auch ausreichend kontrolliert und bei Verstößen sanktioniert werde, mahnte der NGG-Vorsitzende. Dazu müsse ausreichend Personal zur Verfügung stehen.

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