39 Prozent weniger Gästeübernachtungen – NGG fordert Mindest-Kurzarbeitergeld Einbruch im Inlandstourismus: „Historische Krise auch für die Beschäftigten“

Hamburg, 10. Februar 2021

Vor dem Hintergrund der heutigen Bund-Länder-Beratungen zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende Notlage der Beschäftigten im Gastgewerbe aufmerksam gemacht. Nach neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes sank die Zahl der Gästeübernachtungen im vergangenen Jahr um 39 Prozent auf 302 Millionen. Einen niedrigeren Wert hatte es zuletzt im Jahr 1992 gegeben. „Hotels und Pensionen, aber auch Restaurants und Kneipen durchleben eine Krise historischen Ausmaßes. Sie ist längst nicht ausgestanden und trifft neben den Unternehmen auch die bundesweit rund 1,5 Millionen Beschäftigten mit voller Wucht“, sagt NGG-Vorsitzender Guido Zeitler.

Angesichts niedriger Löhne in der Branche und monatelanger Kurzarbeit befänden sich Hotelangestellte, Köchinnen und Kellner in einer prekären Lage. „Selbst 80 Prozent des Nettolohns ab dem siebten Monat Kurzarbeit sind bei jemandem, der nur knapp über dem Mindestlohn verdient, zu wenig, um Rechnungen oder die Miete zu bezahlen. Ohne zusätzliche Hilfen der Politik drohen enorme soziale Verwerfungen im unteren Einkommenssektor“, so Zeitler. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent.

Die NGG ruft die Bundesregierung und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder dazu auf, die Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes bei den heutigen Gesprächen zu thematisieren.  Gemeinsam mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die NGG ein branchenunabhängiges „Mindest-KuG“ von 1.200 Euro pro Monat. Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohten den Beschäftigten im Gastgewerbe und in Teilen des Handels existentielle Probleme.

Wenn es weiterhin notwendig ist, die Kontakte zu reduzieren sowie Hotels und Gaststätten geschlossen zu halten, dann müssen auch die Folgen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt werden“, unterstreicht Zeitler. Die beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer für das Gastgewerbe helfe nach der Öffnung lediglich den Arbeitgebern. Deshalb sollten die Milliardenhilfen für Unternehmen durch eine branchenübergreifende Aufstockung des Kurzarbeitergeldes flankiert werden. Davon könne am Ende die gesamte Wirtschaft profitieren: „Im Niedriglohnsektor fließt nahezu jeder zusätzliche Euro in den Konsum und kurbelt so die Binnenkonjunktur in einer entscheidenden Phase an “, so Zeitler.

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