Ergebnislos vertagt Fleischwirtschaft: Arbeitgeber legen kein Angebot vor

Hamburg, 11. März 2021

Die heutige erste Tarifverhandlung zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und den Arbeitgebern der deutschen Fleischwirtschaft ist nach mehrstündigen Verhandlungen ohne Ergebnis vertagt worden. Die zweite Verhandlung findet am Dienstag, den 16. März 2021, erneut in Hamburg statt.

Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG, erklärte zum Stand der Verhandlung: „Es ist ein Stück weit enttäuschend, dass die Arbeitgeber heute kein konkretes Angebot vorgelegt haben. Denn es ist höchste Zeit, dass sie endlich das Signal an die Beschäftigten senden, ernsthaft mit den Niedriglöhnen in der Fleischwirtschaft Schluss machen zu wollen. Es bleibt bei unserer Forderung nach einem dreistufigen Mindestlohntarifvertrag und einem Mindestlohn von 12,50 Euro.“

Die Gewerkschaft NGG ist mit folgenden Forderungen in die Verhandlungen gegangen:

  • Mindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde für alle Beschäftigten in der Schlachtung und Verarbeitung, einschließlich Geflügel,
  • Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro pro Stunde nach einer kurzen Einarbeitungszeit,
  • Mindestlohn von 17 Euro pro Stunde für Facharbeiter.

In einem weiteren Tarifvertrag sollen die Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub für die rund 160.000 Beschäftigten in der Branche geregelt werden. Diese Tarifverträge sollen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das heißt, sie gelten dann für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft unmittelbar und zwingend, unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber tarifgebunden ist.

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