Gewerkschaft NGG: Fehlendes Personal nur mit besseren Arbeitsbedingungen zu bekommen Nach Corona die Hochsaison: Gastgewerbe muss für Fachkräfte attraktiver werden

 

Hamburg, 21. Juni 2022

Die Sommersaison läuft, doch in vielen Hotels und Restaurants fehlt das Personal, das sich um die Gäste kümmert: Nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie spricht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) von einem „Stotterstart“ der Branche. „Etliche Betriebe haben schon Zwangsruhetage eingelegt, weil ihnen Personal fehlt. Denn im Zuge von Lockdown und Kurzarbeit haben viele Beschäftigte das Gastgewerbe verlassen. Es kommt jetzt darauf an, Fachleute und Servicekräfte mit guten Konditionen zu werben, um für den Ansturm von Reisenden gerüstet zu sein“, sagt der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler.

Zeitler verweist auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit: Danach verzeichnete das Hotel- und Gaststättengewerbe allein im ersten Corona-Jahr 2020 den Verlust von 275.000 Beschäftigten – das ist jeder sechste Arbeitnehmer der Branche. „Es muss jetzt gelingen, abgewandertes Personal zurückzugewinnen. Ein entscheidendes Mittel dabei sind höhere Löhne und attraktivere Arbeitsbedingungen“, so Zeitler. Ein erster, wichtiger Schritt sei getan: In fast allen Tarifgebieten hätten sich die Gewerkschaft NGG und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) auf bisher nie dagewesene Lohnerhöhungen geeinigt. Der Einstiegsverdienst liege nahezu flächendeckend bei mehr als 12 Euro pro Stunde – ein Plus von teils bis zu 30 Prozent.

Für einige Unternehmen seien die gestiegenen Personalkosten natürlich eine Herausforderung, räumt Zeitler ein. Anders sei aber kein Personal mehr zu bekommen. „Wichtig ist, dass jetzt auch die Gäste Verständnis zeigen und bereit sind, für ein ordentliches Essen und eine gute Bewirtung etwas mehr auszugeben. Ein Schnitzel für neun Euro ist heute nicht mehr machbar“, so der NGG-Vorsitzende. Mit Blick auf die derzeitige Arbeitsverdichtung und Belastung durch Mehrarbeit weist Zeitler darauf hin, dass nach wie vor das Arbeitszeitgesetz mit seiner täglichen Höchstarbeitszeit, das die Gesundheit der Beschäftigten schützen soll, gilt. „Das Arbeitszeitgesetz ist aber flexibel genug, um auch Wochenendarbeit und Arbeitsspitzen im Sinne der Beschäftigten zu regeln.“

Die Nachfrage nach Reisen im eigenen Land sei so hoch wie seit Jahren nicht mehr, betont die NGG. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zählten die deutschen Beherbergungsbetriebe im April 35,7 Millionen Gästeübernachtungen – vier Mal so viele wie im April vergangenen Jahres. Der Inlandstourismus erreichte damit nahezu das Niveau vor der Pandemie (April 2019). 

Zeitler lobt zugleich das Krisenmanagement der Politik: „Durch das Kurzarbeitergeld konnte der Verlust Hunderttausender Arbeitsplätze verhindert werden. Und die Überbrückungshilfen waren ein wichtiger Beitrag, um die Folgen von Corona für die Unternehmen abzufedern.“

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