Wohngeld und Co. Corona: Worauf hab' ich Anspruch?

Ein Jahr Corona-Krise: Viele sind finanziell längst am Ende. Hananeko_Studio - shutterstock.com

Die Corona-Krise trifft auch viele Betriebe und Unternehmen. Deshalb befinden sich hunderttausende Menschen in Kurzarbeit. Weil die Krise schon so lange andauert und das Kurzarbeitergeld niedriger als der normale Lohn ist, haben besonders die Menschen große finanzielle Sorgen, die schon vor Corona ein geringes Einkommen hatten. Gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di hat sich die NGG deshalb in einem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt und ein "Mindest-Kurzarbeitergeld" von 1.200 Euro gefordert. Wenn das Kurzarbeitergeld allein nicht reicht, um über die Runden zu kommen, kannst du natürlich nicht darauf warten, ob wir mit unserer Initiative erfolgreich sind, sondern brauchst jetzt finanzielle Unterstützung. 

Auf dieser Seite findest du Infos zum Kurzarbeitergeld und erfährst, wie du prüfen kannst, ob dir finanzielle Unterstützung wie Wohngeld zusteht. 

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Infos zum Kurzarbeitergeld:

Wer zu 100 Prozent in Kurzarbeit ist, bekommt normalerweise 60 Prozent seines letzten Netto-Einkommens ausgezahlt. Ist auf der Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag eingetragen, erhöht sich dieser Anteil auf 67 Prozent. Infolge der Corona-Pandemie gelten jedoch bis Ende 2021 höhere Auszahlungen. So beträgt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat 70 Prozent des letzten Nettos (77 Prozent mit Kind im Haushalt) und nach Ablauf von sechs Monaten 80 Prozent (87 Prozent mit Kindern). Diese Regelungen gelten allerdings nur, wenn die Arbeitszeit um wenigstens die Hälfte reduziert wurde.

Mit dem NGG-Kurzarbeitergeld-Rechner kannst du ganz einfach online prüfen, wie viel Kurzarbeitergeld dir zusteht: 

Grundsätzlich ist es in der Zeit der Corona-Pandemie möglich, Geld zum Kurzarbeitergeld hinzuzuverdienen. Ein Minijob kann ausgeübt werden, ohne dass er auf dein Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Achtung: Das gilt nur für einen nicht sozialversicherungspflichtigen Minijob. Ein sozialversicherungspflichtiger Nebenjob würde auf dein Kurzarbeitergeld angerechnet! 

Infos zu Wohngeld und Co.:

Es ist dein gutes Recht, Wohngeld und/oder finanzielle Aufstockung nach dem Arbeitslosengeld II (Grundsicherung) zu beantragen. Das sind keine Almosen, sondern garantierte Leistungen des Sozialstaates. Du solltest dich nicht scheuen, sie in Anspruch zu nehmen. 

Übrigens: In der Corona-Pandemie sind viele Regelungen vereinfacht worden. Mehr Infos dazu findest du hier

Wenn dein Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten selbst zu tragen, hast du womöglich das Recht auf Wohngeld. Das kannst du online überprüfen: 

Der nächste Schritt ist dann, in eine Online-Suchmaschine den Namen deiner Gemeinde und das Stichwort Wohngeldstelle einzugeben und so die für dich zuständige Wohngeldstelle herauszufinden. Dann must du den entsprechenden Antrag herunterladen (oder manchmal auch noch abholen), ausfüllen und abgeben.

In der Corona-Krise gelten besondere Regeln. Deshalb musst du zur Zeit nicht darauf warten, bis die Wohngeldstelle über deinen Antrag auf Wohngeld entschieden hat, sondern kannst sofort beim Jobcenter Unterstützung beantragen. 

Im Internet stehen verschiedene sogenannte "ALG II-Rechner" zur Verfügung. So kannst du überprüfen, ob es sich für dich lohnt, einen Antrag zu stellen. 

Wenn du einen Antrag auf finanzielle Aufstockung nach ALG II stellen möchtest, solltest du erstmal prüfen, welcher Jobcenter für dich zuständig ist. Auch das kannst du online machen: 

Den Antrag auf finanzielle Aufstockung kannst du hier herunterladen. Wenn du den Antrag ausgefüllt hast, schick ihn an die Adresse deines Jobcenters - das geht auch per E-Mail. Mehr Infos zum Verfahren findest du zum Beispiel hier.

Die Infos auf dieser Seite geben nur einen ersten Hinweis darauf, ob sich ein Antrag auf Wohngeld oder auf finanzielle Unterstützung aus ALG II für dich lohnen könnte und ersetzen die Prüfungen durch die Ämter nicht. In jedem Fall aber gilt: Wenn du den Eindruck hast, dir könnten Leistungen zustehen: Dran bleiben, nicht abwimmeln lassen!

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