Tarifvertrag wird „allgemeinverbindlich“ Bäckerhandwerk: Rund 25% mehr Geld für alle Azubis

 

Hamburg, 14. Februar 2024

„Dieser Tarifvertrag gibt der Branche den dringend benötigten Schub und stellt die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft. Mit der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit gelten die kräftig gestiegenen Vergütungen ab dem 1. August 2023 rückwirkend verbindlich für alle rund zehntausend Auszubildenden im Bäckerhandwerk in Deutschland.“ Das hat die stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Claudia Tiedge, zur vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekanntgegebenen Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags über die Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk gesagt. Tiedge: „Die Ausbildung als Bäckerin oder Bäcker oder Bäckereifachverkäufer*in wird deutlich attraktiver. Im Vergleich der Ausbildungsvergütungen rückt das Bäckerhandwerk endlich weg von den hinteren Plätzen.“    

Die Gewerkschaft NGG und der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. hatten sich bereits am 13. Juli 2023 auf den Abschluss eines neuen bundesweiten Tarifvertrags für den Nachwuchs der Branche geeinigt und im Anschluss gemeinsam beim BMAS seine Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Diesem Antrag hat das BMAS nun stattgegeben. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung soll nach Angaben des BMAS am 19. Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Der Tarifvertrag muss damit verbindlich deutschlandweit in allen Betrieben angewandt werden.

Der neue Tarifvertrag für alle Auszubildenden im Bäckerhandwerk sieht unter anderem Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen um 180 Euro im 1. Ausbildungsjahr auf 860 Euro (plus 26,5%), um 190 Euro im 2. Ausbildungsjahr auf 945 Euro (plus 25%) und um 200 Euro im dritten Jahr der Ausbildung auf 1.085 Euro (plus 22%) monatlich vor. Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Vergütungen erneut auf dann 930, 1.015 und 1.155 Euro pro Monat. Zusätzlich wurde eine monatliche Inflationsausgleichsprämie von 50 Euro vereinbart (ausgezahlt vom 1.8.2023 bis 31.12.2024). Außerdem wurde ein Fahrtkostenzuschuss für den Öffentlichen Personennahverkehr festgeschrieben, der rückwirkend ab dem 29. September 2023 gezahlt werden muss.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Auszubildenden im Bäckerhandwerk immer weiter gesunken. Im Jahr 2022 lag die Zahl der Auszubildenden nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks noch bei 10.846. Im Jahr 2015 waren es noch 18.811.

 

Der Tarifvertrag ist hier hinterlegt.