Altersvorsorge

"Bäckerrente" und Co

"Damit alt werden nicht 'arm sein' heißt" – so lautet das Motto der NGG-Kampagne zur Durchsetzung tarifvertraglicher Lösungen der Altersvorsorge. Auch im Backgewerbe hat die NGG im Zuge dessen Regelungen erzielt, die sich sehen lassen können.

Je nachdem, ob die oder der Beschäftigte im Bäckerhandwerk oder in der Brot- und Backwarenindustrie arbeitet, ist bei der Altersvorsorge Unterschiedliches zu beachten:

Für die Beschäftigten im Bäckerhandwerk können je nach Tätigkeitsdauer bzw. Alter zwei unterschiedliche Regelungen gelten. Seit dem Jahr 2002 ist die tarifliche Altersvorsorge, auch "Bäckerrente" genannt, in Kraft. In der Zeit davor sind die Regelungen zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) zu beachten.

Tarifliche Altersvorsorge (Bäckerrente)

Die Gewerkschaft NGG und der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks haben einen bundesweiten Rahmentarifvertrag zur Altersvorsorge geschlossen.  

Aus diesem Vertrag haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf eine jährliche Einmalzahlung eines Altersvorsorgebetrages in Höhe von 80,00 Euro. Der Betrag ist ausschließlich für Zwecke der Altersvorsorge zu verwenden.

Voraussetzung für den Anspruch ist eine mindestens 12-monatige Betriebszugehörigkeit. In einigen Bundesländern wurden darüber hinaus ergänzende tarifliche Vereinbarungen getroffen, die weitere Arbeitgeberbeiträge vorsehen.

Die tariflichen Regelungen sind Ausgangspunkt einer Verbesserung der Zukunftssicherung der Beschäftigten - und erfolgreich: Heute gibt es bereits 60.000 Altersvorsorgeverträge zur Bäckerrente. Mehr

Altersvorsorge mit der ZVK

Die ZVK (Zusatzsversorgungskasse) wurde bereits Anfang 1970er-Jahre von der NGG und dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks gegründet. Sie sorgte über 30 Jahre lang mit einer Zusatzrente für eine Verbesserung der Altersvorsorge. Zum 31. Dezember 2002 wurde die ZVK geschlossen und durch die "Bäckerrente" abgelöst. Die bis dahin erworbenen Teilansprüche bleiben erhalten. Mehr

Auch für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie kommen bei der Altersvorsorge zwei unterschiedliche Regelungen in Betracht. Das ist zum einen die tarifliche Altersvorsorge und zum anderen die Altersvorsorge mit der Zusatzversorgungskasse (ZVK).

Tarifliche Altersvorsorge

Die NGG hat in allen Bundesländern mit dem Verband der Deutschen Großbäckereien auf Grundlage des Altersvermögensgesetzes (AVmG) Tarifverträge über die Förderung einer tariflichen Altersvorsorge und der Entgeltumwandlung abgeschlossen.

Durch diese Tarifverträge wird ein Beitrag zur Zukunftssicherung der Beschäftigten in der Brot- und Backwarendindustrie geleistet, indem vom Arbeitgeber ein Altersvorsorgebetrag gezahlt wird und den Beschäftigten die Möglichkeit geboten wird, mittels Entgeltumwandlung eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. mehr

Altersvorsorge mit der ZVK

Die Zusatzversorgungskasse (ZVK) für die Beschäftigten der Brot- und Backwarenindustrie wurde 1970 von der Gewerkschaft NGG gemeinsam mit dem Verband Deutscher Großbäckereien gegründet. Dieser Tarifvertrag soll ein Beitrag zur sozialen Sicherung der Beschäftigten der Großbäckereien sein. Dieser TV hat eine Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) und bewirkt, dass dieser Tarifvertrag auch für alle bisher nicht tarifgebundene Arbeitgeber innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereich verbindlich ist.